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Oberste Bauaufsicht

Rohbau des Landtagsgebäudes in Potsdam
© MIL

Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für das Bauordnungsrecht im Land Brandenburg, für Grundsatzfragen der Bautechnik, der Bauprodukte und Bauarten und für das gebäudebezogene Energiesparrecht. Sie beschäftigt sich auch mit Fragen der Standsicherheit, des baulichen Brandschutz und der technischen Gebäudeausrüstung. Dafür werden von der obersten Bauaufsicht, die für die Bauwerkssicherheit erforderlichen Regeln erarbeitet und ihre rechtssichere Anwendung begleitet.

Als Sonderaufsichtsbehörde über die 20 unteren Bauaufsichtsbehörden sorgt die oberste Bauaufsichtsbehörde zudem für die einheitliche Anwendung des Baurechts im Land Brandenburg. Darüber hinaus ist sie die Fachaufsichtsbehörde über das Bautechnische Prüfamt und oberste Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte.

Rohbau des Landtagsgebäudes in Potsdam
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Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für das Bauordnungsrecht im Land Brandenburg, für Grundsatzfragen der Bautechnik, der Bauprodukte und Bauarten und für das gebäudebezogene Energiesparrecht. Sie beschäftigt sich auch mit Fragen der Standsicherheit, des baulichen Brandschutz und der technischen Gebäudeausrüstung. Dafür werden von der obersten Bauaufsicht, die für die Bauwerkssicherheit erforderlichen Regeln erarbeitet und ihre rechtssichere Anwendung begleitet.

Als Sonderaufsichtsbehörde über die 20 unteren Bauaufsichtsbehörden sorgt die oberste Bauaufsichtsbehörde zudem für die einheitliche Anwendung des Baurechts im Land Brandenburg. Darüber hinaus ist sie die Fachaufsichtsbehörde über das Bautechnische Prüfamt und oberste Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte.

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