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Neue Mobilität

Eine Fotomontage mit einem Oberleitungsbus links und einem Smartphone in einer Menschenhand auf einem Bahnsteig
© BBG und VBB GmbH/Gerecke

Mobilität ist die Grundvoraussetzung für Menschen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie für die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat das Ziel einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen sozialgerechten sowie sicheren Gestaltung der Mobilität im Land Brandenburg.

Eine Fotomontage mit einem Oberleitungsbus links und einem Smartphone in einer Menschenhand auf einem Bahnsteig
© BBG und VBB GmbH/Gerecke

Mobilität ist die Grundvoraussetzung für Menschen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie für die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat das Ziel einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen sozialgerechten sowie sicheren Gestaltung der Mobilität im Land Brandenburg.

Ein Leitbild für die Mobilitätspolitik der Landesregierung bis zum Jahr 2030 stellt die Mobilitätsstrategie 2030 dar, die 2017 vom Kabinett verabschiedet wurde.

Ein Leitbild für die Mobilitätspolitik der Landesregierung bis zum Jahr 2030 stellt die Mobilitätsstrategie 2030 dar, die 2017 vom Kabinett verabschiedet wurde.

Publikation

Publikation

Der Verkehrssektor muss einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, damit wir die Klimaschutzziele – insbesondere die Klimaneutralität bis 2045 – erreichen. Das Land hat deshalb die wichtige Aufgabe, Mobilität umwelt- und klimagerecht zu gestalten. Hierfür soll der Anteil des Umweltverbundes – des Fuß- und Radverkehrs sowie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – an allen zurückgelegten Wegen bis zum Jahr 2030 auf 60 Prozent erhöht werden. Dieses Ziel bildet die Grundlage für die neue Mobilitätsstrategie 2030, die nach Fertigstellung Ende August 2023 auf der Website des MIL veröffentlicht wird.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Angebote ist ein verkehrsmittelübergreifender Ansatz notwendig: Es bedarf einer intelligenten Verknüpfung des Umweltverbunds (Öffentlicher Personennahverkehr, Rad-, Fußverkehr) mit dem – mitunter notwendigen – Pkw-Verkehr, um für die Menschen eine größtmögliche Mobilität im Alltag zu gewährleisten.

Eine solche moderne und integrierte Verkehrspolitik setzt Kenntnisse zum Verkehrsangebot sowie zur Verkehrsnachfrage im Land voraus, weshalb Ergebnisse von Verkehrserhebungen fortlaufend in die Arbeit im MIL einfließen.

Effiziente und attraktive Mobilitätsangebote setzen unter anderem auch die Nutzung digitaler Potenziale voraus, wie sie unter anderem im Bereich der Verkehrslenkung, verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsplattformen, digitalem Vertrieb im ÖPNV oder Ansätzen des automatisierten Fahrens sichtbar werden.

Der Verkehrssektor muss einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, damit wir die Klimaschutzziele – insbesondere die Klimaneutralität bis 2045 – erreichen. Das Land hat deshalb die wichtige Aufgabe, Mobilität umwelt- und klimagerecht zu gestalten. Hierfür soll der Anteil des Umweltverbundes – des Fuß- und Radverkehrs sowie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – an allen zurückgelegten Wegen bis zum Jahr 2030 auf 60 Prozent erhöht werden. Dieses Ziel bildet die Grundlage für die neue Mobilitätsstrategie 2030, die nach Fertigstellung Ende August 2023 auf der Website des MIL veröffentlicht wird.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Angebote ist ein verkehrsmittelübergreifender Ansatz notwendig: Es bedarf einer intelligenten Verknüpfung des Umweltverbunds (Öffentlicher Personennahverkehr, Rad-, Fußverkehr) mit dem – mitunter notwendigen – Pkw-Verkehr, um für die Menschen eine größtmögliche Mobilität im Alltag zu gewährleisten.

Eine solche moderne und integrierte Verkehrspolitik setzt Kenntnisse zum Verkehrsangebot sowie zur Verkehrsnachfrage im Land voraus, weshalb Ergebnisse von Verkehrserhebungen fortlaufend in die Arbeit im MIL einfließen.

Effiziente und attraktive Mobilitätsangebote setzen unter anderem auch die Nutzung digitaler Potenziale voraus, wie sie unter anderem im Bereich der Verkehrslenkung, verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsplattformen, digitalem Vertrieb im ÖPNV oder Ansätzen des automatisierten Fahrens sichtbar werden.

Die Gestaltung einer zukunftsweisenden und bedarfsorientierten Mobilität im Land erfordert innovative, flexible Lösungen. Das Land fördert daher Modellprojekte zu neuen Bedienformen – als Ergänzung zum bestehenden Öffentlichen Personennahverkehr – über die Förderrichtlinie Innovative Mobilitätsangebote ("Rili Innomob").

Die Gestaltung einer zukunftsweisenden und bedarfsorientierten Mobilität im Land erfordert innovative, flexible Lösungen. Das Land fördert daher Modellprojekte zu neuen Bedienformen – als Ergänzung zum bestehenden Öffentlichen Personennahverkehr – über die Förderrichtlinie Innovative Mobilitätsangebote ("Rili Innomob").

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz („SaubFahrzeugBeschG“) dient der Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD). Mit dem Bundesgesetz werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emissionsarmen und -freien Pkw sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen – insbesondere für Busse im ÖPNV – vorgegeben. Die Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021. Um für die Begleitung und Förderung der Umsetzung des Bundesgesetzes im ÖPNV eine bessere Datengrundlage zu haben, haben das MIL und der VDV-Ost ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz („SaubFahrzeugBeschG“) dient der Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD). Mit dem Bundesgesetz werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emissionsarmen und -freien Pkw sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen – insbesondere für Busse im ÖPNV – vorgegeben. Die Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021. Um für die Begleitung und Förderung der Umsetzung des Bundesgesetzes im ÖPNV eine bessere Datengrundlage zu haben, haben das MIL und der VDV-Ost ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.