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Der Flughafen BER

Zwei Flugzeuge auf dem Rollfeld des Flughafens BER
Flugzeuge auf dem Flughafen BER © Trutschel/photothek

Der Flughafen Berlin Brandenburg "Willy Brandt" (BER) ist der neue Verkehrsflughafen – und zugleich wichtiger Jobmotor und Wirtschaftsfaktor – für die Hauptstadtregion. Er verfügt über zwei unabhängig nutzbare Start- und Landebahnen sowie ein flexibles Rollbahnsystem für eine möglichst hohe und reibungslose Leistungsfähigkeit. Nachtflugregelungen, moderne Anflugverfahren sowie angepasste Flugrouten senken die Lärmbelastung für Anwohner.

Der BER ist großzügig an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur der Metropolregion Berlin-Brandenburg angeschlossen: Ein enger S-Bahn Takt sowie der regelmäßige Stopp eines Airport-Express und weiteren Regional- und Fernverkehrszügen bringen die Passagiere über den sechsgleisigen Flughafen-Bahnhof direkt unter das BER-Terminal 1 bis 2. Eine Straßenanbindung über die A 113 für Autos, Busse und Taxis runden das Angebot ab.

Zwei Flugzeuge auf dem Rollfeld des Flughafens BER
Flugzeuge auf dem Flughafen BER © Trutschel/photothek

Der Flughafen Berlin Brandenburg "Willy Brandt" (BER) ist der neue Verkehrsflughafen – und zugleich wichtiger Jobmotor und Wirtschaftsfaktor – für die Hauptstadtregion. Er verfügt über zwei unabhängig nutzbare Start- und Landebahnen sowie ein flexibles Rollbahnsystem für eine möglichst hohe und reibungslose Leistungsfähigkeit. Nachtflugregelungen, moderne Anflugverfahren sowie angepasste Flugrouten senken die Lärmbelastung für Anwohner.

Der BER ist großzügig an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur der Metropolregion Berlin-Brandenburg angeschlossen: Ein enger S-Bahn Takt sowie der regelmäßige Stopp eines Airport-Express und weiteren Regional- und Fernverkehrszügen bringen die Passagiere über den sechsgleisigen Flughafen-Bahnhof direkt unter das BER-Terminal 1 bis 2. Eine Straßenanbindung über die A 113 für Autos, Busse und Taxis runden das Angebot ab.

Lärmschutzkonzept

In der Planfeststellung wurden sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen festgelegt.

Der aktive Schallschutz umfasst alle flugbetrieblichen Maßnahmen. Darunter fallen die Regelung zu allgemeinen Nachtflugbeschränkungen, wie das Flugverbot für bestimmte Flugzeugtypen sowie die Zulassung nur bestimmter Flugbewegungen in den Abend- und Nachtstunden.

Passive Lärmschutzmaßnahmen werden durch bauliche Veränderungen realisiert. Für gewöhnlich durch den Einbau von Schallschutzfenstern, Lüftern oder einer Außenwanddämmung. Für die Gewährung von passivem Schallschutz und von Entschädigungen wurden Lärmgrenzwerte festgelegt, die immer und überall in der Umgebung des Flughafens gelten, unabhängig von der Ausweisung von Tag- oder Nachtschutzgebieten.

Betragen die Kosten für Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin jene 30 Prozent als Entschädigung ausgezahlt.

In der Planfeststellung wurden sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen festgelegt.

Der aktive Schallschutz umfasst alle flugbetrieblichen Maßnahmen. Darunter fallen die Regelung zu allgemeinen Nachtflugbeschränkungen, wie das Flugverbot für bestimmte Flugzeugtypen sowie die Zulassung nur bestimmter Flugbewegungen in den Abend- und Nachtstunden.

Passive Lärmschutzmaßnahmen werden durch bauliche Veränderungen realisiert. Für gewöhnlich durch den Einbau von Schallschutzfenstern, Lüftern oder einer Außenwanddämmung. Für die Gewährung von passivem Schallschutz und von Entschädigungen wurden Lärmgrenzwerte festgelegt, die immer und überall in der Umgebung des Flughafens gelten, unabhängig von der Ausweisung von Tag- oder Nachtschutzgebieten.

Betragen die Kosten für Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin jene 30 Prozent als Entschädigung ausgezahlt.

Flugverfahren am BER

Flugverfahren sind festgelegte, standardisierte Regelungen für den Ablauf des Luftverkehrs innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Streckenflüge nach Instrumentenflugregeln.

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) besteht ein unabhängig benutzbares Parallelbahnsystem, auf dem An- und Abflüge auf beiden Bahnen gleichzeitig durchgeführt werden können. Die Festlegung von Flugverfahren durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erfolgt im Hinblick auf eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs sowie unter Berücksichtigung der Lärmauswirkungen.

Am BER erfolgt die Führung der Anflüge im Geradeausflug; selbiges gilt für die Führung der Abflüge von der Nordpiste. Von der Südpiste knicken die Flugverfahren hingegen beim Abflug um 15 Grad von der Verlängerung der Achse der Start- und Landebahn aus Sicherheitsgründen ab. Lärmauswirkungen werden, soweit möglich, auf das Minimum beschränkt.

Flugverfahren sind festgelegte, standardisierte Regelungen für den Ablauf des Luftverkehrs innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Streckenflüge nach Instrumentenflugregeln.

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) besteht ein unabhängig benutzbares Parallelbahnsystem, auf dem An- und Abflüge auf beiden Bahnen gleichzeitig durchgeführt werden können. Die Festlegung von Flugverfahren durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erfolgt im Hinblick auf eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs sowie unter Berücksichtigung der Lärmauswirkungen.

Am BER erfolgt die Führung der Anflüge im Geradeausflug; selbiges gilt für die Führung der Abflüge von der Nordpiste. Von der Südpiste knicken die Flugverfahren hingegen beim Abflug um 15 Grad von der Verlängerung der Achse der Start- und Landebahn aus Sicherheitsgründen ab. Lärmauswirkungen werden, soweit möglich, auf das Minimum beschränkt.

Fluglärmkommission

Die Fluglärmkommission (FLK) berät die Genehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation zu Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.

Dazu stellt die FLK den Institutionen und Organisationen geeignete Konzepte zum Schutz der Bevölkerung vor. Sie setzt sich aus Vertretern der anliegenden Kommunen zusammen und hält regelmäßige Sitzungen ab.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) stellt auf dieser Seite Protokolle sowie Sachstands-, Abschluss und Jahresberichte vergangener FLK Sitzungen zusammen.

Die Fluglärmkommission (FLK) berät die Genehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation zu Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.

Dazu stellt die FLK den Institutionen und Organisationen geeignete Konzepte zum Schutz der Bevölkerung vor. Sie setzt sich aus Vertretern der anliegenden Kommunen zusammen und hält regelmäßige Sitzungen ab.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) stellt auf dieser Seite Protokolle sowie Sachstands-, Abschluss und Jahresberichte vergangener FLK Sitzungen zusammen.

Berichte und Protokolle der Fluglärmkommission (FLK)

Berichte und Protokolle der Fluglärmkommission (FLK)

Flughafenentgelte

Im Land Brandenburg fällt der Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte. In Verbindung mit § 19b des Luftverkehrsgesetzes sind Verkehrsflughäfen mit mehr als fünf Millionen Fluggastbewegungen zur Aufstellung einer Entgeltordnung verpflichtet, die von der jeweiligen Genehmigungsbehörde zu bewilligen ist.

Die Flughafenentgelte sind vom Flughafenbetreiber nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zu regeln.

Gemäß Flughafenentgeltrichtlinie Artikel 11 Absatz 8 Richtlinie 2009/12/EG ist zudem ein Jahresbericht der Aufsichtsbehörde über ihre Tätigkeit zu erstellen.

Im Land Brandenburg fällt der Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte. In Verbindung mit § 19b des Luftverkehrsgesetzes sind Verkehrsflughäfen mit mehr als fünf Millionen Fluggastbewegungen zur Aufstellung einer Entgeltordnung verpflichtet, die von der jeweiligen Genehmigungsbehörde zu bewilligen ist.

Die Flughafenentgelte sind vom Flughafenbetreiber nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zu regeln.

Gemäß Flughafenentgeltrichtlinie Artikel 11 Absatz 8 Richtlinie 2009/12/EG ist zudem ein Jahresbericht der Aufsichtsbehörde über ihre Tätigkeit zu erstellen.