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Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Lastenfahrrädern (Rili LaFa Bbg) vom 04. Mai 2023

Lastenfahrräder können einen zentralen Beitrag zur Verminderung von Lärm, Abgasen oder Staus leisten und sind damit ein weiterer, wichtiger Baustein der Klima- und Mobilitätswende. Mit der Einführung einer Lastenradprämie soll das Fahrrad als alternatives gewerbliches und privates Transportmittel in Brandenburg etabliert werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt daher die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb im Regelfall von bis zu 50% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Bereitstellung für die Allgemeinheit sogar bis zu 80 Prozent.

Lastenfahrräder können einen zentralen Beitrag zur Verminderung von Lärm, Abgasen oder Staus leisten und sind damit ein weiterer, wichtiger Baustein der Klima- und Mobilitätswende. Mit der Einführung einer Lastenradprämie soll das Fahrrad als alternatives gewerbliches und privates Transportmittel in Brandenburg etabliert werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt daher die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb im Regelfall von bis zu 50% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Bereitstellung für die Allgemeinheit sogar bis zu 80 Prozent.

Ziel des Förderprogramms

Durch die Verlagerung von Lastentransporten auf Lastenräder soll eine Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität sowie die Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich erreicht werden.

Durch die Verlagerung von Lastentransporten auf Lastenräder soll eine Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität sowie die Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich erreicht werden.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg,
  • eingetragene Vereine mit Sitz im Land Brandenburg und
  • Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im Land Brandenburg.
  • Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg,
  • eingetragene Vereine mit Sitz im Land Brandenburg und
  • Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Die Anschaffung und Inbetriebnahme:

  • fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne elektrischem Hilfsmotor einschließlich Fahrradcomputer
  • mit Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
  • baulich einspurig oder mehrspurig
  • zum Transport von Waren, Material und/oder Personen
  • zur betrieblichen Nutzung vorrangig im Gebiet des Bundeslandes Brandenburg

Die Anschaffung und Inbetriebnahme:

  • fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne elektrischem Hilfsmotor einschließlich Fahrradcomputer
  • mit Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
  • baulich einspurig oder mehrspurig
  • zum Transport von Waren, Material und/oder Personen
  • zur betrieblichen Nutzung vorrangig im Gebiet des Bundeslandes Brandenburg

Was wird nicht gefördert?

Alle weiteren, mit dem Lastenfahrrad im Zusammenhang
stehenden Ausgaben, wie beispielsweise Sonderausstattungen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen,

  • gebrauchte Lastenfahrräder

Alle weiteren, mit dem Lastenfahrrad im Zusammenhang
stehenden Ausgaben, wie beispielsweise Sonderausstattungen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen,

  • gebrauchte Lastenfahrräder

Geltungsdauer

gilt bis zum 31. Dezember 2024.

gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Antragsverfahren

Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde

Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde

Ansprechpersonen im MIL

Referat 42 - Förderangelegenheiten

e-Mail zu den Ansprechpartnern

Referat 42 - Förderangelegenheiten

e-Mail zu den Ansprechpartnern

Hinweise zum Förderprogramm

fLotte Brandenburg

Kommunen und Vereine, die von dem erhöhten Fördersatz profitieren und ihre Lastenräder kostenlos der Gemeinschaft zur Verfügung stellen wollen,  können mit fLotte Brandenburg den Verleih der Freien Lastenfahrräder unkompliziert organisieren. fLotte Brandenburg ist ein Netzwerk freier Lastenräder, die für alle kostenlos ausleihbar sind. Das Netzwerk bietet eine Buchungsplattform an, unterstützt bei der Wahl des Standorts und der Versicherungen und berät zu allen Fragen rund ums Lastenrad. Das Projekt wird ermöglicht durch den VCD Brandenburg und ADFC Brandenburg.

Kommunen und Vereine, die von dem erhöhten Fördersatz profitieren und ihre Lastenräder kostenlos der Gemeinschaft zur Verfügung stellen wollen,  können mit fLotte Brandenburg den Verleih der Freien Lastenfahrräder unkompliziert organisieren. fLotte Brandenburg ist ein Netzwerk freier Lastenräder, die für alle kostenlos ausleihbar sind. Das Netzwerk bietet eine Buchungsplattform an, unterstützt bei der Wahl des Standorts und der Versicherungen und berät zu allen Fragen rund ums Lastenrad. Das Projekt wird ermöglicht durch den VCD Brandenburg und ADFC Brandenburg.


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