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Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg

Mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Ziele der Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030 unterstützt werden. Planungen (unter anderem i2030) und Investitionsmaßnahmen in Eisenbahn- und Straßenbahninfrastruktur sowie Zugangs- und Verknüpfungsstellen (unter anderem Bahnhöfe und Haltestellen) unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung durch die Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest).

Mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Ziele der Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030 unterstützt werden. Planungen (unter anderem i2030) und Investitionsmaßnahmen in Eisenbahn- und Straßenbahninfrastruktur sowie Zugangs- und Verknüpfungsstellen (unter anderem Bahnhöfe und Haltestellen) unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung durch die Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest).

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung von Planungen und Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des ÖPNV im Land Brandenburg
  • Förderung von Planungen und Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des ÖPNV im Land Brandenburg

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Aufgabenträger
  • Gemeinden
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Empfangsgebäuden
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen
  • Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Kommunale Aufgabenträger
  • Gemeinden
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Empfangsgebäuden
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen
  • Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs

Was wird gefördert?

  • ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen, zum Beispiel Bau-/Ausbau-/Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen der Eisenbahn
  • Planungsleistungen, zum Beispiel zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen
  • ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen, zum Beispiel Bau-/Ausbau-/Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen der Eisenbahn
  • Planungsleistungen, zum Beispiel zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen

Was wird nicht gefördert?

  • Ersatzinvestitionen als selbstständige Vorhaben
  • Unterhaltung von Anlagen
  • Ersatzinvestitionen als selbstständige Vorhaben
  • Unterhaltung von Anlagen

Geltungsdauer

  • 31. Dezember 2024
  • 31. Dezember 2024

Antragsverfahren

  • Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
  • Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)

Ansprechperson im MIL

Ansprechpartner:
Vorname:
Thomas
Nachname:
Tamm-Blechschmidt
Organisationsname:
Referat 42
Abteilung:
Förderangelegenheiten
Telefon:
0331 866-8261

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