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Förderprogramm Schienengüterverkehr

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der "Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)" die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs, sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger. Ziel ist die Stärkung des intermodalen Gütertransportes.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der "Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)" die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs, sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger. Ziel ist die Stärkung des intermodalen Gütertransportes.

Ziel des Förderprogramms

  • Verbesserung der Erschließung von Logistikzentren, einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs, zur Stärkung des intermodalen Gütertransportes
  • Verbesserung der Erschließung von Logistikzentren, einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs, zur Stärkung des intermodalen Gütertransportes

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur

Was wird gefördert?

Zuwendungen können für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur gewährt werden. Dazu gehören:

  • Kofinanzierung von Maßnahmen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
  • Eisenbahninvestitionen, z.B.
    • bessere Erschließung und Anbindung der logistischen Knoten mit Schieneninfrastruktur
    • Beseitigung von Engpässen und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur zur Stärkung des intermodalen Gütertransport
    • Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs
  • Konzepte beziehungsweise Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik

Zuwendungen können für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur gewährt werden. Dazu gehören:

  • Kofinanzierung von Maßnahmen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
  • Eisenbahninvestitionen, z.B.
    • bessere Erschließung und Anbindung der logistischen Knoten mit Schieneninfrastruktur
    • Beseitigung von Engpässen und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur zur Stärkung des intermodalen Gütertransport
    • Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs
  • Konzepte beziehungsweise Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik

Was wird nicht gefördert?

  • passiver Schallschutz
  • Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können
  • Telekommunikationsleitungen
  • die Unterhaltung von Anlagen
  • passiver Schallschutz
  • Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können
  • Telekommunikationsleitungen
  • die Unterhaltung von Anlagen

Geltungsdauer

  • bis zum 31. Dezember 2024
  • bis zum 31. Dezember 2024

Antragsverfahren

  • Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu stellen. Details finden Sie auf der Website dieser Bewilligungsbehörde.
  • Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu stellen. Details finden Sie auf der Website dieser Bewilligungsbehörde.

Ansprechperson im MIL

Ansprechpartner:
Organisationsname:
Referat 42
Abteilung:
Förderangelegenheiten
Telefon:
+49 331 866-8429

Hinweise zum Förderprogramm


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