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Förderprogramm Innovative Mobilitätsangebote

Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg sind Verdichtung und Fortschritt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – insbesondere im ländlichen Raum – eine essentielle Grundlage der Verbesserung der Alltagsmobilität und der Erreichbarkeit von Tourismus- und Freizeitzielen. Daher fördert das Land Brandenburg mit dieser Richtlinie die Konzeption, den Betrieb und die Evaluation ausgewählter ÖPNV-Angebote.

Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg sind Verdichtung und Fortschritt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – insbesondere im ländlichen Raum – eine essentielle Grundlage der Verbesserung der Alltagsmobilität und der Erreichbarkeit von Tourismus- und Freizeitzielen. Daher fördert das Land Brandenburg mit dieser Richtlinie die Konzeption, den Betrieb und die Evaluation ausgewählter ÖPNV-Angebote.

Ziel des Förderprogramms

  • Konzeption neuer Mobilitätsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Ergänzung des bestehenden Linienverkehrs
  • Konzeption neuer Mobilitätsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Ergänzung des bestehenden Linienverkehrs

Wer wird gefördert?

  • Aufgabenträger für den (kommunalen) übrigen ÖPNV (Landkreise und kreisfreie Städte)
  • Aufgabenträger für den (kommunalen) übrigen ÖPNV (Landkreise und kreisfreie Städte)

Was wird gefördert?

    • Leistungen Dritter (einschließlich Verkehrsgesellschaften der Aufgabenträger) zur Entwicklung / Erarbeitung / wesentlichen Fortentwicklung von Konzepten für neue Mobilitätsangebote im ÖPNV
    • Praktische Umsetzung beziehungsweise zeitlich befristete Einführung neuer Angebote im ÖPNV
    • Evaluation von Modellprojekten in Bezug auf technische und wirtschaftliche Aspekte sowie der Nutzerakzeptanz
    • Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Nutzerakzeptanz der neuen Mobilitätsangebote
    • Leistungen Dritter (einschließlich Verkehrsgesellschaften der Aufgabenträger) zur Entwicklung / Erarbeitung / wesentlichen Fortentwicklung von Konzepten für neue Mobilitätsangebote im ÖPNV
    • Praktische Umsetzung beziehungsweise zeitlich befristete Einführung neuer Angebote im ÖPNV
    • Evaluation von Modellprojekten in Bezug auf technische und wirtschaftliche Aspekte sowie der Nutzerakzeptanz
    • Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Nutzerakzeptanz der neuen Mobilitätsangebote

Was wird nicht gefördert?

  • Notwendige Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers
  • Reine Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen
  • Aufwendungen für die Erstellung von Förderanträgen
  • Notwendige Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers
  • Reine Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen
  • Aufwendungen für die Erstellung von Förderanträgen

Geltungsdauer

  • Bis zum 31. Dezember 2024
  • Bis zum 31. Dezember 2024

Antragsverfahren

  • Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
  • Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)

Ansprechperson im MIL

Ansprechpartner:
Vorname:
Thomas
Nachname:
Tamm-Blechschmidt
Organisationsname:
Referat 42
Abteilung:
Förderangelegenheiten
Telefon:
0331 866-8261

Hinweise zum Förderprogramm


Aktuelles aus dem Themenbereich