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Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)

Mit Lottomitteln fördert das MIL kleinteilige Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung.

Mit Lottomitteln fördert das MIL kleinteilige Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung.

Ziel des Förderprogramms

  • Ermöglichung vielfältiger Projekte von der Verbesserung der Mobilität und Verkehrssicherheit über Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emission im Verkehr und in Gebäuden bis hin zur Stärkung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts im Kiez und der Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit.
  • Ermöglichung vielfältiger Projekte von der Verbesserung der Mobilität und Verkehrssicherheit über Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emission im Verkehr und in Gebäuden bis hin zur Stärkung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts im Kiez und der Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit.

Wer wird gefördert?

unter anderem werden gefördert:

  • Privatpersonen
  • Initiativen
  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen
  • Kommunen

unter anderem werden gefördert:

  • Privatpersonen
  • Initiativen
  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen
  • Kommunen

Was wird gefördert?

  • niederschwellige, auf das Gemeinwohl gerichtete Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung,
  • die im besonderen Landesinteresse liegen und deren Finanzierung über andere Förderprogramme des MIL nicht möglich ist.

  • niederschwellige, auf das Gemeinwohl gerichtete Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung,
  • die im besonderen Landesinteresse liegen und deren Finanzierung über andere Förderprogramme des MIL nicht möglich ist.

Was wird nicht gefördert?

  • Personalausgaben aus bestehenden Verträgen
  • Catering und Verpflegungsausgaben
  • jährlich wiederkehrende Miet- und Betriebsausgaben
  • Projekte außerhalb Brandenburgs
  • Projekte über 60.000 Euro
  • Personalausgaben aus bestehenden Verträgen
  • Catering und Verpflegungsausgaben
  • jährlich wiederkehrende Miet- und Betriebsausgaben
  • Projekte außerhalb Brandenburgs
  • Projekte über 60.000 Euro

Geltungsdauer

  • Haushaltsjahr (Kalenderjahr)
  • Haushaltsjahr (Kalenderjahr)

Antragsverfahren

  • Bewilligungsbehörde ist das MIL, Referat 11
  • Bewilligungsbehörde ist das MIL, Referat 11

Ansprechpersonen im MIL

Ansprechpartner:
Vorname:
Dirk
Nachname:
von Daacke
Telefon:
+49 331 866 8015
Ansprechpartner:
Vorname:
Kirsten
Nachname:
Kleinheyer
Telefon:
+49 331 866 8036
Ansprechpartner:
Vorname:
Daniela
Nachname:
Joachim-Sydow
Telefon:
+49 331 866 8025

Hinweise zum Förderprogramm

Grundsätze und Nebenbestimmungen:

Grundsätze und Nebenbestimmungen:

Antragsunterlagen:

Es wird empfohlen die Dokumente mit Acrobat Reader herunterzuladen.

Antragsunterlagen:

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Aktuelles aus den Förderprogrammen