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Abteilung 4

Verkehr

Die Abteilung Verkehr ist für die Entwicklung und Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung verantwortlich. Sie sichert die Mobilität auf der Schiene, der Straße, den Wasserwegen und in der Luftfahrt. Die Abteilung erarbeitet die fachpolitischen Grundsatzpositionen für ein nachhaltiges Verkehrssystem als Rückgrat öffentlicher Daseinsvorsorge.

Das Land ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für den ÖPNV außerdem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und Hauptgesellschafter im VBB. Die Abteilung verwaltet im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen. Sie ist auch zuständig für den Verkehrs- und Straßenbauhaushalt des Landes, den effizienten Einsatz von Bundes- und EU-Mitteln, die Förderung des kommunalen Straßenbaus und die Verkehrssicherheit. Die Entwicklung der Güterverkehrszentren, der Binnenschifffahrt und des Luftverkehrs sowie die Umsetzung von Straßen- und Straßenverkehrsrecht sind weitere zentrale Aufgaben.

Die Abteilung Verkehr ist für die Entwicklung und Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung verantwortlich. Sie sichert die Mobilität auf der Schiene, der Straße, den Wasserwegen und in der Luftfahrt. Die Abteilung erarbeitet die fachpolitischen Grundsatzpositionen für ein nachhaltiges Verkehrssystem als Rückgrat öffentlicher Daseinsvorsorge.

Das Land ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für den ÖPNV außerdem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und Hauptgesellschafter im VBB. Die Abteilung verwaltet im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen. Sie ist auch zuständig für den Verkehrs- und Straßenbauhaushalt des Landes, den effizienten Einsatz von Bundes- und EU-Mitteln, die Förderung des kommunalen Straßenbaus und die Verkehrssicherheit. Die Entwicklung der Güterverkehrszentren, der Binnenschifffahrt und des Luftverkehrs sowie die Umsetzung von Straßen- und Straßenverkehrsrecht sind weitere zentrale Aufgaben.

Die Abteilung Verkehr gestaltet die strategische Planung und Verwirklichung der verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung. Alle Sektoren des Verkehrs werden hier bearbeitet und verfolgen die Grundidee: Sicherung einer auf Dauer verantwortbaren Mobilität.

Hinzu kommt, dass die Länder gemäß Artikel 90 Absatz 2 Grundgesetz die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes verwalten. Auf diese Weise finden regelmäßige Abstimmungen der Bundes- und Landesziele statt.

Mit ihren Aufgabengebieten Grundsatzangelegenheiten, Straßenverkehr, Verkehrs- und Straßenbaufinanzierung, Logistik, ÖPNV, Eisenbahnen, Luftfahrt und Straßenbau hat die Abteilung eine außerordentliche Bedeutung für das Land Brandenburg.

Die Abteilung Verkehr gestaltet die strategische Planung und Verwirklichung der verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung. Alle Sektoren des Verkehrs werden hier bearbeitet und verfolgen die Grundidee: Sicherung einer auf Dauer verantwortbaren Mobilität.

Hinzu kommt, dass die Länder gemäß Artikel 90 Absatz 2 Grundgesetz die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes verwalten. Auf diese Weise finden regelmäßige Abstimmungen der Bundes- und Landesziele statt.

Mit ihren Aufgabengebieten Grundsatzangelegenheiten, Straßenverkehr, Verkehrs- und Straßenbaufinanzierung, Logistik, ÖPNV, Eisenbahnen, Luftfahrt und Straßenbau hat die Abteilung eine außerordentliche Bedeutung für das Land Brandenburg.

Die Abteilung gliedert sich in acht Referate:

  • Referat 40 Mobilität, Radverkehr

    Das Referat 40 - Mobilität, Radverkehr befasst sich mit vielfältigen Grundsatzfragen zu einer angebotsorientierten, umweltgerechten Gestaltung von Mobilitätsangeboten und dem Radverkehr. Zum Aufgabengebiet gehört u.a. die Erarbeitung der strategischen Grundlagen der Landesregierung in Form der Mobilitäts- und Radverkehrsstrategie mit dem Ziel einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen sozialgerechten sowie sicheren Gestaltung der Mobilität im Land Brandenburg sowie die Umsetzung des Brandenburger Mobilitätsgesetzes. 

    Weitere Grundsatzthemen umfassen den Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung. Zum Bereich der klimagerechten Verkehrsentwicklung zählt u. a. auch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, für das die Berichterstattung der Landesregierung an den Bund koordiniert wird. Eine moderne und integrierte Verkehrspolitik benötigt Mobilitätsdaten für eine intelligente Vernetzung der Verkehrsmittel. Daran arbeiten wir mit.

    Ein großer Aufgabenschwerpunkt im Referat 40 umfasst den Tätigkeitsbereich der Radverkehrsbeauftragten des Landes Brandenburg. Hierzu zählt die Koordination und Steuerung der strategischen Radverkehrsplanung, radverkehrspolitische Angelegenheiten von Bund und Land sowie die Vernetzung der Aktivitäten verschiedener Akteure des Radverkehrs. Die Radverkehrsbeauftragte leitet die IMAG Radverkehr, betreut die AGFK Brandenburg (Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen) und ist eine wesentliche Kontaktstelle für Kommunen und Verbände. Darüber hinaus beinhaltet der Aufgabenbereich auch die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Organisation der Landesradverkehrskonferenz.

    Das Referat 40 - Mobilität, Radverkehr befasst sich mit vielfältigen Grundsatzfragen zu einer angebotsorientierten, umweltgerechten Gestaltung von Mobilitätsangeboten und dem Radverkehr. Zum Aufgabengebiet gehört u.a. die Erarbeitung der strategischen Grundlagen der Landesregierung in Form der Mobilitäts- und Radverkehrsstrategie mit dem Ziel einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen sozialgerechten sowie sicheren Gestaltung der Mobilität im Land Brandenburg sowie die Umsetzung des Brandenburger Mobilitätsgesetzes. 

    Weitere Grundsatzthemen umfassen den Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung. Zum Bereich der klimagerechten Verkehrsentwicklung zählt u. a. auch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, für das die Berichterstattung der Landesregierung an den Bund koordiniert wird. Eine moderne und integrierte Verkehrspolitik benötigt Mobilitätsdaten für eine intelligente Vernetzung der Verkehrsmittel. Daran arbeiten wir mit.

    Ein großer Aufgabenschwerpunkt im Referat 40 umfasst den Tätigkeitsbereich der Radverkehrsbeauftragten des Landes Brandenburg. Hierzu zählt die Koordination und Steuerung der strategischen Radverkehrsplanung, radverkehrspolitische Angelegenheiten von Bund und Land sowie die Vernetzung der Aktivitäten verschiedener Akteure des Radverkehrs. Die Radverkehrsbeauftragte leitet die IMAG Radverkehr, betreut die AGFK Brandenburg (Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen) und ist eine wesentliche Kontaktstelle für Kommunen und Verbände. Darüber hinaus beinhaltet der Aufgabenbereich auch die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Organisation der Landesradverkehrskonferenz.

  • Referat 41 Straßenverkehr

    Das Referat Straßenverkehr befasst sich als oberste Straßenverkehrsbehörde mit dem Straßenverkehrs- und dem entsprechenden Ordnungswidrigkeitenrecht. Diese schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Dazu zählen bspw. die Straßenverkehrs-Ordnung, das technische Kraftfahrwesen, die Fahrzeugzulassung, das Fahrerlaubniswesen, das Fahrschul- sowie Fahrlehrerwesen. Weitere Aufgabenbereiche sind das Güterkraftverkehrsrecht, die Regelungen im Bereich Großraum- und Schwertransporte sowie das Gefahrgutbeförderungsrecht.

    Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung übt das Referat diverse Fach-, Rechts- und Sonderaufsichten aus. Exemplarisch zu nennen sind die Sonderaufsicht über die unteren Straßenverkehrsbehörden gemäß Straßenverkehrsrechts- und Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung (StGÜZV), die Aufsicht über die Überwachungsorganisationen gemäß Ziff. 9 Anlage VIIIb zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fachaufsicht über das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) und die Fachaufsicht über den LS als Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwertransporte (GST).

    Zudem leistet das Referat als zentrale Aufgabe u.a. im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms der Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Leitbild der Verkehrssicherheitsarbeit ist dabei stets die „Vision Zero“.

    Das Referat Straßenverkehr befasst sich als oberste Straßenverkehrsbehörde mit dem Straßenverkehrs- und dem entsprechenden Ordnungswidrigkeitenrecht. Diese schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Dazu zählen bspw. die Straßenverkehrs-Ordnung, das technische Kraftfahrwesen, die Fahrzeugzulassung, das Fahrerlaubniswesen, das Fahrschul- sowie Fahrlehrerwesen. Weitere Aufgabenbereiche sind das Güterkraftverkehrsrecht, die Regelungen im Bereich Großraum- und Schwertransporte sowie das Gefahrgutbeförderungsrecht.

    Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung übt das Referat diverse Fach-, Rechts- und Sonderaufsichten aus. Exemplarisch zu nennen sind die Sonderaufsicht über die unteren Straßenverkehrsbehörden gemäß Straßenverkehrsrechts- und Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung (StGÜZV), die Aufsicht über die Überwachungsorganisationen gemäß Ziff. 9 Anlage VIIIb zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fachaufsicht über das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) und die Fachaufsicht über den LS als Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwertransporte (GST).

    Zudem leistet das Referat als zentrale Aufgabe u.a. im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms der Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Leitbild der Verkehrssicherheitsarbeit ist dabei stets die „Vision Zero“.

  • Referat 42 Haushalt, Förderangelegenheiten

    Die Zuständigkeiten in Referat 42 sind eng verknüpft mit den Aufgabenbereichen der anderen Referate der Abteilung 4. Hier erfolgt sowohl die Planung, Steuerung und Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln des gesamten Verkehrshaushaltes des Landes Brandenburg, wie auch die Bearbeitung aller Förderangelegenheiten der Abteilung. Neben der Bewirtschaftung des Landeshaushaltes und der Aufstellung landeseigener Förderprogramme werden hier auch die Bundesmittel im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundesstraßen verwaltet und Bundesförderprogramme umgesetzt und ausgesteuert.

    Zusätzlich übt das Referat mehrere Fachaufsichten aus. Dazu zählen die Fachaufsicht für Finanzen über den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) sowie die Fachaufsichten über das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Bewilligungsbehörden für Verkehrsförderprogramme.

    Die Zuständigkeiten in Referat 42 sind eng verknüpft mit den Aufgabenbereichen der anderen Referate der Abteilung 4. Hier erfolgt sowohl die Planung, Steuerung und Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln des gesamten Verkehrshaushaltes des Landes Brandenburg, wie auch die Bearbeitung aller Förderangelegenheiten der Abteilung. Neben der Bewirtschaftung des Landeshaushaltes und der Aufstellung landeseigener Förderprogramme werden hier auch die Bundesmittel im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundesstraßen verwaltet und Bundesförderprogramme umgesetzt und ausgesteuert.

    Zusätzlich übt das Referat mehrere Fachaufsichten aus. Dazu zählen die Fachaufsicht für Finanzen über den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) sowie die Fachaufsichten über das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Bewilligungsbehörden für Verkehrsförderprogramme.

  • Referat 43 Schieneninfrastruktur und i2030

    Wir sind für Fragen und Ausbau der Schieneninfrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf Grundlage des Landesnahverkehrsplan 2023-27 zuständig. Zum Aufgabengebiet gehören auch die Angelegenheiten des Deutschlandtaktes (fahrplanbasierter Ausbau des Schienennetzes) und des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV), der eigenwirtschaftlich von den Fernverkehrsunternehmen (i.e. Deutsche Bahn und Flixtrain) erbracht wird. Darüber hinaus sind die Aufgaben der Landeseisenbahnaufsicht, Seilbahnen und Grundsatzfragen der Bahnpolitik, insbesondere Eisenbahnrecht wahrzunehmen. Wesentlicher Schwerpunkt ist i2030, das größte Investitionsprogramm für die Schiene in der Hauptstadtregion zur Schaffung eines Planungsvorlaufs für den Ausbau der Schieneninfrastruktur mit dem Ziel, diesen durch den Bund voranzubringen.  Partner sind die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn InfraGO AG sowie der VBB. Weitere wichtige Aufgaben sind die Umsetzung des InvKG mit den Schienenausbauprojekten in der Lausitz und der Ausbau der Strecken nach Polen z.B.  Berlin – Stettin oder die Ostbahn.

    Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag für eine klimaschonende Mobilitätswende und einer besseren Anbindung der Regionen Brandenburgs in der Hauptstadtregion.

    Wir sind für Fragen und Ausbau der Schieneninfrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf Grundlage des Landesnahverkehrsplan 2023-27 zuständig. Zum Aufgabengebiet gehören auch die Angelegenheiten des Deutschlandtaktes (fahrplanbasierter Ausbau des Schienennetzes) und des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV), der eigenwirtschaftlich von den Fernverkehrsunternehmen (i.e. Deutsche Bahn und Flixtrain) erbracht wird. Darüber hinaus sind die Aufgaben der Landeseisenbahnaufsicht, Seilbahnen und Grundsatzfragen der Bahnpolitik, insbesondere Eisenbahnrecht wahrzunehmen. Wesentlicher Schwerpunkt ist i2030, das größte Investitionsprogramm für die Schiene in der Hauptstadtregion zur Schaffung eines Planungsvorlaufs für den Ausbau der Schieneninfrastruktur mit dem Ziel, diesen durch den Bund voranzubringen.  Partner sind die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn InfraGO AG sowie der VBB. Weitere wichtige Aufgaben sind die Umsetzung des InvKG mit den Schienenausbauprojekten in der Lausitz und der Ausbau der Strecken nach Polen z.B.  Berlin – Stettin oder die Ostbahn.

    Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag für eine klimaschonende Mobilitätswende und einer besseren Anbindung der Regionen Brandenburgs in der Hauptstadtregion.

  • Referat 44 ÖPNV und Tarifangelegenheiten

    In unserer Verantwortung liegen die Belange des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Tarifangelegenheiten.

    Die Grundlage zur Entwicklung eines integrierten Nahverkehrssystems bildet der Landesnahverkehrsplan. Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) werden im Wettbewerb die Regionalbahn- und S-Bahnverkehrsleistungen vergeben. Mittels des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg als Regieebene werden die strategischen und planerischen Vorgaben koordiniert und umgesetzt.

    Das Referat ist weiterhin für die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, v.a. über das ÖPNV-Gesetz, zuständig. Hier sind die Ziele und Grundsätze des ÖPNV, die Aufgabenträgerschaft und die Finanzierung des kommunalen ÖPNV geregelt, für welchen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung obliegt. Wir arbeiten eng mit dem VBB zusammen.

    Referat 44 ist ebenso für die Tarif- und Vertriebsangelegenheiten sowie die dazugehörige Einnahmenaufteilung verantwortlich. Maßgeblich werden die Tarifentwicklung im Verbundgebiet, aber auch Themen wie die weitere Umsetzung des Corona-Rettungsschirmes für den ÖPNV und die Umsetzung des Deutschlandtickets bearbeitet.

    In unserer Verantwortung liegen die Belange des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Tarifangelegenheiten.

    Die Grundlage zur Entwicklung eines integrierten Nahverkehrssystems bildet der Landesnahverkehrsplan. Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) werden im Wettbewerb die Regionalbahn- und S-Bahnverkehrsleistungen vergeben. Mittels des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg als Regieebene werden die strategischen und planerischen Vorgaben koordiniert und umgesetzt.

    Das Referat ist weiterhin für die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, v.a. über das ÖPNV-Gesetz, zuständig. Hier sind die Ziele und Grundsätze des ÖPNV, die Aufgabenträgerschaft und die Finanzierung des kommunalen ÖPNV geregelt, für welchen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung obliegt. Wir arbeiten eng mit dem VBB zusammen.

    Referat 44 ist ebenso für die Tarif- und Vertriebsangelegenheiten sowie die dazugehörige Einnahmenaufteilung verantwortlich. Maßgeblich werden die Tarifentwicklung im Verbundgebiet, aber auch Themen wie die weitere Umsetzung des Corona-Rettungsschirmes für den ÖPNV und die Umsetzung des Deutschlandtickets bearbeitet.

  • Referat 45 Luftfahrt, Binnenschiffahrt, Güterverkehr und allgemeine Rechtsangelegenheiten der Abteilung

    Der Luftverkehr gehört zu den wichtigen Verkehrsträgern in Brandenburg und hat eine außerordentliche Bedeutung für die wirtschaftliche, touristische und soziale Entwicklung der Metropolregion Berlin-Brandenburg. In Brandenburg gibt es neben dem Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg über 40 Verkehrs- und Sonderlandeplätze sowie Segelfluggelände. Dem Land unterliegt die Aufgabe der Genehmigung und Aufsicht der Flugplätze. Es ist außerdem für die Lizenzierung von Privatpiloten und die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrtpersonal verantwortlich. Hinzu kommt die Überwachung von Luftfahrthindernissen und die Genehmigungen von Teilen des gewerblichen Flugbetriebs sowie bestimmter Ausbildungsorganisationen.

    Brandenburg ist das Land mit den meisten schiffbaren Landesgewässern. Das Land erlässt die Regeln für die Schifffahrt auf den für schiffbar erklärten Landesgewässern.

    Ein reibungsloser Güterverkehr und eine gut funktionierende Logistik sind die Voraussetzung für eine sichere Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen mit Waren und Rohstoffen. Dabei spielen die Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasser und Luft und deren effiziente Verknüpfung an Knotenpunkten wie Güteverkehrszentren, Häfen und Anlagen für den Kombinierten Verkehr eine wichtige Rolle.

    Der Luftverkehr gehört zu den wichtigen Verkehrsträgern in Brandenburg und hat eine außerordentliche Bedeutung für die wirtschaftliche, touristische und soziale Entwicklung der Metropolregion Berlin-Brandenburg. In Brandenburg gibt es neben dem Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg über 40 Verkehrs- und Sonderlandeplätze sowie Segelfluggelände. Dem Land unterliegt die Aufgabe der Genehmigung und Aufsicht der Flugplätze. Es ist außerdem für die Lizenzierung von Privatpiloten und die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrtpersonal verantwortlich. Hinzu kommt die Überwachung von Luftfahrthindernissen und die Genehmigungen von Teilen des gewerblichen Flugbetriebs sowie bestimmter Ausbildungsorganisationen.

    Brandenburg ist das Land mit den meisten schiffbaren Landesgewässern. Das Land erlässt die Regeln für die Schifffahrt auf den für schiffbar erklärten Landesgewässern.

    Ein reibungsloser Güterverkehr und eine gut funktionierende Logistik sind die Voraussetzung für eine sichere Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen mit Waren und Rohstoffen. Dabei spielen die Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasser und Luft und deren effiziente Verknüpfung an Knotenpunkten wie Güteverkehrszentren, Häfen und Anlagen für den Kombinierten Verkehr eine wichtige Rolle.

  • Referat 46 Netzkonzeption und Planung von Radwegen und Straßen

    Das Aufgabengebiet von Referat 46 umfasst die Straßennetzgestaltung und die Bedarfs- und Maßnahmenplanung für Bundes- und Landesstraßen sowie straßenbegleitende Radwege im Land Brandenburg. Referat 46 plant die Bundesstraßen in Auftragsverwaltung des Bundes und die Landesstraßen in eigener Verantwortung.

    Grundsatz zeitgemäßer Straßenplanung ist heute mehr denn je unter anderem auch der sensible Umgang mit der Umwelt als integraler Bestandteil bei der Planung von Straßen. Dies betrifft sowohl den Schutz von Natur und Landschaft als auch den Immissions- und Gewässerschutz sowie den Ressourcenschutz. Aktuelle Schwerpunktsetzung ist gegenwärtig  die Initiierung, Begleitung und Umsetzung der Alleenkonzeption 2030 sowie für die Konzeption eines baulastträgerübergreifenden und landesweiten „Radnetz Brandenburg“.

    Das Aufgabengebiet von Referat 46 umfasst die Straßennetzgestaltung und die Bedarfs- und Maßnahmenplanung für Bundes- und Landesstraßen sowie straßenbegleitende Radwege im Land Brandenburg. Referat 46 plant die Bundesstraßen in Auftragsverwaltung des Bundes und die Landesstraßen in eigener Verantwortung.

    Grundsatz zeitgemäßer Straßenplanung ist heute mehr denn je unter anderem auch der sensible Umgang mit der Umwelt als integraler Bestandteil bei der Planung von Straßen. Dies betrifft sowohl den Schutz von Natur und Landschaft als auch den Immissions- und Gewässerschutz sowie den Ressourcenschutz. Aktuelle Schwerpunktsetzung ist gegenwärtig  die Initiierung, Begleitung und Umsetzung der Alleenkonzeption 2030 sowie für die Konzeption eines baulastträgerübergreifenden und landesweiten „Radnetz Brandenburg“.

  • Referat 47 Bau und Betrieb von Radwegen und Straßen, Vergabe, Straßenrecht

    Als Oberste Straßenbaubehörde befasst sich das Referat mit dem Bau und Betrieb der Bundes- und Landesstraßen einschließlich der begleitenden Radwege in Brandenburg. Dazu zählen auch die Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerke. Im Rahmen dieser Aufgaben werden Fragen der Straßenunterhaltung, der Bautechnik, der Verkehrstechnik und der Verkehrstelematik  bearbeitet. Zum Aufgabengebiet gehören ebenso Fragen des Vertragswesens und Vergabeangelegenheiten des Straßenwesens sowie das Straßenrecht. Im Rahmen der genannten Aufgaben wird die Fachaufsicht über den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) und hinsichtlich der Planfeststellung über das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) geführt.

    Als Oberste Straßenbaubehörde befasst sich das Referat mit dem Bau und Betrieb der Bundes- und Landesstraßen einschließlich der begleitenden Radwege in Brandenburg. Dazu zählen auch die Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerke. Im Rahmen dieser Aufgaben werden Fragen der Straßenunterhaltung, der Bautechnik, der Verkehrstechnik und der Verkehrstelematik  bearbeitet. Zum Aufgabengebiet gehören ebenso Fragen des Vertragswesens und Vergabeangelegenheiten des Straßenwesens sowie das Straßenrecht. Im Rahmen der genannten Aufgaben wird die Fachaufsicht über den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) und hinsichtlich der Planfeststellung über das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) geführt.

Kontaktperson im MIL

Ansprechpartner:
Vorname:
Hartwig
Nachname:
Rolf
E-Mail:
Hartwig.Rolf@­MIL.Brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-8400