Rechtsquellen Wohnen
Wohnungs-, Miet- und Wohngeldrecht im Überblick

Wohnen betrifft uns alle. Durch landesrechtliche Regelungen zur Umsetzung von Bundesrecht kann durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) noch stärker auf die regionale Wohnungsmarktsituation eingegangen werden und eigene Schwerpunkte der Förderung bestimmt werden.
Das betrifft insbesondere
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von Bund und Land geförderte Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung,
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die Sicherung von Wohnrechten,
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die kommunalen Einflussmöglichkeiten bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die auf Unterstützung angewiesen sind,
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den Schutz vor Mietpreisüberhöhungen,
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die Inanspruchnahme von Wohngeld und
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Zuständigkeits- und Gebührenregelungen.
Gesetze und Verordnungen
- Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung (Mietpreisbegrenzungsverordnung - MietbegrenzV) vom 08.12.2015
- Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung vom 08.12.2015
- Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes vom 02.10.2015
- Kappungsgrenzenverordnung 2014 (KappGrenzV)
- Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen vom 14. April 1998
- Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen vom 26. März 2002
- Verordnung über die zuständigen Stellen auf dem Gebiet des Wohnungswesens vom 15. März 2002
- Vierte Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf vom 28. Dezember 2000
- Verordnung zur Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Wohnungs- und Mietrechts vom 28. Dezember 2000
Erlasse und Verwaltungsvorschriften
- Erlass zu Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Wohnungsrechts vom 14.Mai 2004
- Verwaltungsvorschrift zum Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetz vom 27. November 2017
- Verwaltungsvorschrift zur Einkommensermittlung nach den §§ 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (Einkommensermittlungserlass - WoFG), Amtsblatt für Brandenburg Nr. 46 vom 21.11.2012 [PDF 351 KB]
- Amtlicher Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes und § 27 Absatz 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes. Erlass vom 28. November 2013, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 52 vom 18. Dezember 2013 [PDF 1,6 MB]
Weiterführende Beiträge:
- Neue Verwaltungsvorschrift zum WoFGWoBindG
© MIL
Seit 7. Dezember 2017 gilt eine neue Verwaltungsvorschrift zum Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetz (VV – WoFGWoBindG). Sie ersetzt die alte Verwaltungsvorschrift vom 15. Oktober 2002 und enthält Hinweise für die zuständigen Stellen, also für die Gemeinden und Landkreise sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), zur Anwendung des Wohnraumförderungs- bzw. des Wohnungsbindungsgesetzes.
- Brandenburger Mietfibel 2016 jetzt erhältlich
© MIL
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die beliebte Mietfibel umfangreich überarbeitet. Die Neuauflage des Ratgebers informiert über die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, enthält Tipps für Wohnungssuchende und beantwortet Fragen zum Wohngeld oder zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins.
- Verordnung zur Anhebung der Einkommensgrenzen ab 2016
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Die Verordnung zur Anhebung der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes (Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung WoFGEGV) ist am 15. Dezember 2015 verkündet worden (GVBl. II Nr. 64) und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
- Kappungsgrenzenverordnung am 1.9.2014 in Kraft getreten
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Die Kappungsgrenzenverordnung ist am 8. August 2014 veröffentlicht worden (GVBl.II/14, Nr. 54) und bestimmt 30 Brandenburger Gemeinden, in denen die Mieterhöhungsmöglichkeit bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gekappt wird. Vermieter dürfen in den festgelegten Gemeinden die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent anheben.
- Amtlicher Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
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Mit Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 28. November 2013, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 52 vom 18. Dezember 2013 ist der dort veröffentlichte Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ab 19. Dezember 2013 als amtlicher Vordruck einheitlich im Land Brandenburg zu verwenden.
- „Einfacher zum Wohngeld"
Pilotprojekt der Bundesregierung und des Nationalen Normenkontrollrates
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Im Rahmen des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung" wurden durch die Bundesregierung und den Normenkontrollrat Anfang des Jahres 2009 zwei gemeinsame Pilotprojekte auf den Weg gebracht: „Einfacher zum Wohngeld" und „Einfacher zum Elterngeld". In den Projekten wurden die Rechtslage, ihre Umsetzung durch die Bundesländer und der Vollzug in den Behörden vor Ort untersucht.